Hinweis:

Der mit Wirkung vom 01.01.2025 vom Präsidium des Landgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist der jeweilige Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.