„Warnung vor Betrugsversuchen – Gefälschte Kostenrechnungen im Umlauf
Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handels- und Vereinsregister. Zudem mehren sich Fälle von gefälschten, per SMS versandten Zahlungsaufforderungen mit dem Hinweis auf bereits abgeschlossene gerichtliche Verfahren.
Die gefälschten Rechnungen und Zahlungsaufforderungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Zentrale Zahlstelle“, „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „Register Portal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf.
Ein Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen. Zahlungen für eine Registereintragung sind ausschließlich auf die Konten der Zentralen Zahlstelle Justiz mit Sitz beim Oberlandesgericht Hamm zu leisten. Die entsprechenden Konten werden ausnahmslos bei der Deutschen Bundesbank und keinesfalls bei ausländischen Banken (erkennbar an der IBAN) geführt.
Die Zentrale Zahlstelle Justiz ist nie Aussteller der Rechnungen, sondern lediglich mit der zwangsweisen Beitreibung von nicht fristgerecht beglichenen Kostenforderungen befasst. Sollten Sie eine Kostenrechnung mit dem Absender „Zentrale Zahlstelle (Justiz)“ erhalten, handelt es sich auch hierbei um einen Anhaltspunkt für eine Fälschung. Zudem werden Zahlungsaufforderungen nicht per SMS versandt.
Anhaltspunkte für die Fälschung einer Kostenrechnung ergeben sich auch, wenn eine Rechnung die Aufforderung enthält, den Betrag online per Link über eine vermeintliche Website des Registerportals zu bezahlen, wobei die angegebene Website gegenüber der originalen Domain „handelsregister.de“ ggf. nur geringfügige Abweichungen aufweist.
Ein etwaiger Bezug in der Rechnung zum zuständigen Amtsgericht, etwaig zutreffende Angaben zu vertretungsberechtigten Personen und die zutreffende Handelsregisternummer werden offensichtlich dem Handelsregister entnommen und sind allein kein Anhaltspunkt für die Richtigkeit der Rechnung. Etwaige namentliche Nennungen von angeblich zuständigen Richtern sind in der Regel frei erfunden und ebenfalls kein Anhaltspunkt für die Richtigkeit der Rechnung.
Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz (Eintragungsbekanntmachungen etc.) des Gerichts.
Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung oder auch auf der Webseite, die von der originalen Domain „handelregister.de“ geringfügig abweicht, angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Gerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Abruf von Daten aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder kostenfrei ist und dass die Eingabe insbesondere von Kreditkartendaten nicht erforderlich ist.“