Jede Volljuristin und jeder Volljurist durchläuft vor seinem zweiten Staatsexamen zum Zwecke der praktischen Ausbildung ein zwei Jahre dauerndes Referendariat.
In Nordrhein-Westfalen werden - mit Ausnahme von Härtefällen und von Bewerbungen mit gesetzlichem Vorrang - grundsätzlich Bewerberinnen und Bewerber aus allen Bundesländern in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Anträge eingestellt. Die von den Bewerberinnen und Bewerbern in der ersten juristischen Staatsprüfung erzielte Punktzahl stellt kein Kriterium für die Reihenfolge der Einstellungen dar.
Die Bewerbung um die Einstellung ist an das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk die Bewerberin oder der Bewerber den Vorbereitungsdienst ableisten möchte, zu richten.