Die Landgerichte gehören zur "ordentlichen" Gerichtsbarkeit. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sachlich zuständig für die Entscheidungen von Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren.
  • Ordner Anweisungsstelle
    Die Anweisungsstelle entschädigt Zeugen, Dolmetscher und ehrenamtliche Richter für die Teilnahme an Gerichtsterminen.
  • Ordner Baulandsachen
    Hier werden Streitigkeiten nach dem Baugesetzbuch entschieden.
  • Ordner Bezirksrevisor
    Der Bezirksrevisor ist Teil der Justizverwaltung.
  • Ordner Gnadenstelle
    Die Gnadenstelle kann strafrichterliche Entscheidungen, Geldbußen, Ordnungs- und Zwangsmittel sowie Kosten erlassen, ermäßigen, umwandeln oder ihre Vollstreckung aussetzen.
  • Ordner Kammer für Handelssachen
    Die Kammern für Handelssachen befassen sich mit Streitigkeiten im Bereich des Wirtschaftsrechts. Für diesen Aufgabenbereich treten die Kammern für Handelssachen an die Stelle der Zivilkammern.
  • Ordner Strafvollstreckungskammer
    Befindet sich ein verurteilter Angeklagter in der Justizvollzugsanstalt oder beantragt die vorzeitige Entlassung, ist für bestimmte Entscheidungen die Strafvollstreckungskammer zuständig.
  • Ordner Schöffen
    Schöffen sind ehrenamtliche Richter/-innen in der Strafgerichtsbarkeit und entscheiden zusammen mit der Berufsrichterin/dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld.
  • Ordner Strafkammer
    Die Aufgaben der Strafjustiz werden von den Strafkammern wahrgenommen.
  • Ordner Verwaltung
    Das Landgericht Arnsberg nimmt nicht nur Rechtsprechungsaufgaben wahr, sondern ist zugleich untere Justizverwaltungsbehörde.
  • Ordner Zivilprozesssachen (Streitigkeiten zwischen Bürgern)
    Die Zivilkammern sind zuständig für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind.