Das Dienstgebäude ist

Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr,

Freitag von 08.00 Uhr bis 14.30 Uhr,

und während der Sitzungszeiten, sofern diese den obigen Zeitrahmen überschreiten, geöffnet.

 

Falls Sie keinen Termin vereinbart haben, halten Sie sich bitte an folgende Sprechzeiten:

 

montags bis donnerstags:

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

sowie freitags

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr.

 

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022