Schiedspersonen für Ense

Nachbarrechtsstreitigkeiten, Ehrverletzungen, Privatklagedelikte und
Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Schwamborn, MartinRückenweg 42
59469 Ense
Tel.-Nr.: 02938 2944
Ense
1.Vertretung:
Hünnies, Nadine
Am Wimberg 21
59469 Ense
Tel.-Nr.: 02938 *
Weitere anerkannte Gütestellen für Ense
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Gemeinde Ense
Am Spring 4, 59469 Ense
Tel.-Nr.: 02938 980-0 , Telefax: 02938 4000
E-Mail: post@gemeinde-ense.de

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Weitere Informationen

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