Zu den Aufgaben der Verwaltungsabteilung gehören insbesondere:
- Personalverwaltung,
- Geschäftsverteilung (mit Ausnahme der Richterinnen und Richter),
- Arbeitsorganisation (Regelung von Arbeitsabläufen),
- Gebäudeverwaltung,
- Einrichtung von Arbeitsplätzen und deren Ausstattung.
Die Verwaltungsaufgaben tragen wesentlich zum ordnungsgemäßen Funktionieren der Rechtsprechung bei. Insbesondere die Personalverwaltung und die Beschaffung der erforderlichen Arbeitsmittel sind insoweit hervorzuheben.
Dem Amtsgericht steht als Behördenleiter oder Behördenleiterin je nach Größe des Gerichts ein Direktor bzw. eine Direktorin oder ein Präsident bzw. eine Präsidentin vor.
Beglaubigungen im internationalen Urkundenverkehr
Erteilung von Apostillen und Legalisationen
Wenn Sie eine von einem Gericht oder einem Notar in Deutschland ausgestellte Urkunde im Ausland verwenden wollen, benötigen Sie regelmäßig eine Bestätigung, dass diese Urkunde echt ist. Diese Bestätigung erfolgt durch eine sogenannte Legalisation oder – in bestimmten Fällen – durch eine so genannte Apostille.
Der Präsident des Landgerichts Arnsberg erteilt Auslandsbeglaubigungen, wenn die Urkunde von einer Notarin oder einem Notar mit Sitz im Bezirk des Landgerichts Arnsberg ausgestellt wurde, bei Gerichtsurkunden (Urteile, Beschlüsse, Erbscheine, Registerauszüge) des Landgerichts Arnsberg sowie der Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichts Arnsberg (Arnsberg, Brilon, Marsberg, Medebach, Menden, Meschede, Schmallenberg, Soest, Warstein und Werl), bei Urkunden sonstiger Justizbehörden mit Sitz im Landgerichtsbezirk Arnsberg und bei Beglaubigungen von Übersetzungen vereidigter Dolmetscher/-innen bzw. ermächtigter Übersetzer/-innen, deren persönliche Unterschrift beim Präsidenten des Landgerichts Arnsberg hinterlegt ist.
Damit eine Apostille oder eine Legalisation erteilt werden kann, muss zwingend die mit einer Original-Unterschrift sowie einem Original-Stempel oder -Siegel versehene Urkunde vorgelegt werden. Kopien können nicht beglaubigt werden.
Bei Scheidungsurteilen ist besonders darauf zu achten, dass diese mit einem Rechtskraftvermerk und einem Ausfertigungsvermerk versehen sind.
Die Erteilung einer Apostille oder Legalisation ist gebührenpflichtig gem. Ziffer 1310 des Kostenverzeichnisses zu § 4 JVKostG. Die Gebühr beträgt aktuell für jedes zu beglaubigende Dokument 15,00 bzw. 25,00 Euro.
Schriftliche Antragstellung:
Anträge auf Erteilung einer Apostille oder Legalisation können Sie schriftlich unter der folgenden Adresse einreichen:
Präsident des Landgerichts
- Zimmer 123 -
Brückenplatz 7
59821 Arnsberg
Bitte geben Sie dabei an, für welches Land die Apostille beziehungsweise Legalisation benötigt wird. Fügen Sie dem Antrag unbedingt die mit der Apostille/Legalisation zu versehende Urkunde im Original bei.
Ein Formular, das Ihnen die Antragstellung erleichtert, finden Sie am Ende dieses Textes.
Die Bearbeitung des Antrags kann mehrere Werktage (zuzüglich Postlaufzeiten) in Anspruch nehmen.
Die Rechnung wird mit gesonderter Post übersandt.
Um die Ansteckungsgefahr durch den Coronavirus für sich und andere zu minimieren, werden Antragsteller/-innen gebeten, nur in besonders dringenden Fällen und nur nach telefonischer Terminabsprache das Landgericht Arnsberg aufzusuchen. Die Dringlichkeit ist in einem solchen Fall glaubhaft zu machen.
Wenden Sie sich in diesem Fall bitte vorab telefonisch innerhalb der nachstehenden Sprechzeiten an die zuständige Sachbearbeiterin (Zimmer 123, Tel. : 02931/86 360).
Terminvereinbarungen sind in den folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr sowie 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr.
Ohne Termin werden Anträge grundsätzlich nicht persönlich entgegengenommen.
Antrag auf Erteilung einer Apostille bzw. einer Legalisation